Abwasserreinigung
Rund 750 öffentliche Kläranlagen reinigen schweizweit das Abwasser während 24 Stunden und an 365 Tagen im Jahr. Dass wir in unseren Seen und Flüssen gefahrlos baden können und unser Grundwasser in vielen Fällen ohne aufwendige Aufbereitung als Trinkwasser genutzt werden kann, verdanken wir nicht zuletzt einer funktionierenden Abwasserreinigung. Das flächendeckende Netz an ARA wurde in einem grossen Kraftakt hauptsächlich seit den 1960er Jahren aufgebaut.
Infografik Abwasserreinigung
Unsere Infografik erklärt die wesentlichen Reinigungsschritte einer ARA.
«Die Abwasserreinigung leistet einen wesentlichen Beitrag für lebendige Gewässer. Mit den Zielen zu Kreislaufwirtschaft und Netto-Null kommen weitere wichtige Themen auf die Kläranlagen zu. Es bleibt spannend!»
Reto Manser, Co-Leiter CC Abwasserreinigung
Entstehung der Abwasserreinigung
ARA der ersten Generation
Aber auch die ARA der 2. Generation sind keine Alleskönner: Organische Spurenstoffe, sogenannte Mikroverunreinigungen, können sie nur ungenügend abbauen. Diese Spurenstoffe sind in vielen Produkten des alltäglichen Lebens enthalten, unter anderem in Medikamenten, Putzmitteln oder Pflegeprodukten. Obwohl sie nur in geringen Konzentrationen im Abwasser bzw. in den Gewässern auftauchen, schädigen sie die Wasserlebewesen und können in Trinkwasserressourcen vordringen.
2. ARA-Generation: Nitrifikation, Denitrifikation und Phosphatfällung
Durch die biologische Reinigung werden zwar organische Schadstoffe gut eliminiert. Unerwünschte Stoffe wie Ammonium, das eine grosse Sauerstoffzehrung auslösen kann, oder Phosphor verbleiben aber meist in grösseren Konzentrationen im gereinigten Abwasser.
In den letzten Jahrzehnten ist es gelungen, eine Vielzahl von zusätzlichen Reinigungsprozessen zur Elimination dieser Stoffe in die ursprüngliche Abwasserreinigung zu integrieren. Die wichtigsten Verfahren sind die Nitrifikation (Abbau von Ammonium), die chemische bzw. biologische Phosphorelimination und die Denitrifikation (Umwandlung von Nitrat zu atmosphärischem Stickstoff).
Elimination von Mikroverunreinigungen
Aber auch die ARA der 2. Generation sind keine Alleskönner: Organische Spurenstoffe, sogenannte Mikroverunreinigungen, können sie nur ungenügend abbauen. Diese Spurenstoffe sind in vielen Produkten des alltäglichen Lebens enthalten, unter anderem in Medikamenten, Putzmitteln oder Pflegeprodukten. Obwohl sie nur in geringen Konzentrationen im Abwasser bzw. in den Gewässern auftauchen, schädigen sie die Wasserlebewesen und könnten sogar langfristig in Trinkwasserressourcen vordringen.
Mit einer Doppelstrategie die Mikroverunreinigung bekämpfentz
Der Bund hat mit einer Änderung des Gewässerschutzgesetzes und der zugehörigen Verordnung auf Anfang 2016 die Basis gelegt, die Belastung der Gewässer durch Mikroverunreinigungen zu vermindern. Dabei sollen einerseits die Frachten aus den grossen ARA massiv reduziert werden. Andererseits sollen auch kleinere ARA mit einer zusätzlichen Reinigungsstufe ausgerüstet werden, bei welchen die Gewässer zu hohe Konzentrationen an Mikroverunreinigungen aufweisen oder welche in sensible Gewässer einleiten (z.B. Trinkwassernutzung). Diese zusätzliche Reinigungsstufe entfernt die Mikroverunreinigungen. Weitere Informationen über die zusätzliche Reinigungsstufe sind bei der Plattform Verfahrenstechnik Mikroverunreinigung erhältlich.
Organisation der Abwasserentsorgung
In der Abwasserentsorgung sind alle drei Ebenen des Staates – der Bund, die Kantone und die Gemeinden – mit unterschiedlichen Rollen und Aufgaben beteiligt. Basis bildet die Gewässerschutzgesetzgebung.
Bund
Der Bund erlässt das Gewässerschutzgesetz und die Gewässerschutzverordnung. Darin gibt er unterschiedliche Lenkungsinstrumente vor. Für die ARA bestehen leistungsabhängige Zielvorgaben, unter anderem sind konkrete Grenzwerte für verschiedene Stoffe vorgegeben. Für die Siedlungsentwässerung schreibt die Gesetzgebung Planungsinstrumente vor – jede Gemeinde muss beispielsweise einen generellen Entwässerungsplan (GEP) erarbeiten.
Kantone
Für die Anwendung der eidgenössischen Gesetzgebung sind die Kantone zuständig. Sie überwachen als Aufsichtsbehörden die Reinigungsleistung der ARA und präzisieren die Anforderungen an die GEP. Auch die konkreten Vorgaben an die Abwasserinfrastruktur (z.B. Standorte der zentralen ARA) werden durch die kantonalen Behörden definiert.
Gemeinden
In der Schweiz sind die Gemeinden für die Abwasserentsorgung zuständig – sie sind die eigentlichen Träger dieser öffentlichen Aufgabe. Der überwiegende Anteil der öffentlichen Kanalisation (rund 90%) gehört den Gemeinden selbst. Für das Management dieser wertvollen Infrastruktur ist der GEP das massgebliche Instrument. Da es sich beim Betrieb einer ARA jedoch um eine komplexe Aufgabe handelt, haben sich die meisten Gemeinden in interkommunalen Zweckverbänden organisiert. welche die ARA gemeinsam betreiben. Auch die grösseren Zuleitungskanäle zur ARA, an die mehrere Gemeinden angeschlossen sind, befinden sich häufig im Eigentum dieser Gemeindeverbände.