Eine Luftaufnahme eines Gebäudes mit Sonnenkollektoren auf dem Dach.

Netto Null

Die Schweiz hat im Juni 2023 entschieden, dass sie bis 2050 in Bezug auf die Klimagasemissionen Netto-Null erreichen will. Der VSA stellt sich hinter dieses Ziel. Das Ziel Netto-Null gilt auch für die Abwasserentsorgung und Kanalisation. Der Gewässerschutz soll möglichst ressourcenschonend erreicht werden.

Netto Null will die Emissionen von Klimagasen auf ein Niveau denken, das als nicht mehr schädlich für die Gesundheit und die natürlichen Ökosysteme gilt. Die für unseren Planeten hinnehmbaren Grenzen werden respektiert und eine schadstofffreie Umwelt wird geschaffen. Die Siedlungswasserwirtschaft leistet ihren Beitrag.

Ein Mann in einem blauen Kreis mit einem Lächeln im Gesicht.

«Der VSA engagiert sich mit voller Kraft für die Erreichung des Netto-Null-Ziels in der Abwasserentsorgung: Maximale Reduktion der Lachgas- und Methanemissionen, Produktion von Solarstrom und Erschliessung der Potenziale zur Wärmenutzung, weitestmögliche Umsetzung der Kreislaufwirtschaft und Ausgleich der verbleibenden unvermeidbaren Emissionen, wenn immer möglich mittels CO2-Senken auf ARA.»

Stefan Hasler, Direktor VSA

Netto Null in der Kanalisation

Den Löwenanteil der Treibhausgasemissionen beim Werkleitungsneubau liegt bei der Herstellung der Rohre. Im Leitungsbau selbst ist es wichtig, dass die Kanalisation eine möglichst lange Nutzungsdauer hat, dabei sei die Verlängerung der Lebensdauer durch Erhaltungsmassnahmen wie «Inliner» vielversprechend. Optimierungspotenziale sind demnach in einer möglichst hohen Nutzungsdauer, hohe Recyclingquote der Materialien sowie weniger Beton als Hüllmaterial.

Netto Null in der Abwasserreinigung

Die Abwasserentsorgung ist für rund 1.5% der schweizerischen Klimagasemissionen verantwortlich. Davon bilden die Lachgasemissionen (N2O) mit knapp 70% den Hauptanteil. Lachgas kann als Zwischenprodukt der biologischen Reinigungsprozesse entstehen. Die übrigen Emissionen entfallen auf Methan (CH4) sowie auf indirekte Emissionen aus dem Bau und der Bereitstellung von Betriebsmitteln und Strom.

Emissionen reduzieren

Gemäss dem Klima- und Innovationsgesetz werden wir auf ARA die im Betrieb entstehenden N2O- und CH4-Emissionen so weit wie möglich reduzieren sowie die fossilen CO2-Emissionen vermeiden.

Mithilfe der KLiK-Fördergelder werden Anreize für die rasche Umsetzung betrieblicher Massnahmen zur Reduktion der Lachgasemissionen. Die notwendigen baulichen Massnahmen sollen bis 2050 auf die Erneuerungszyklen der Anlagen sowie mit den Massnahmen zur Stickstoff- und Spurenstoffelimination abgestimmt werden. Auch um die Methan-Emissionen aus der Faulung zu reduzieren können Klik-Fördergelder beantragt werden.

Die verbleibenden unvermeidbaren Lachgasemissionen müssen mit CO2-Senken kompensiert werden. Auf ARA könnte dies einerseits mit Carbon Capture and Storage (CCS) bei der Biogasaufbereitung oder von biogenem CO2 aus dem biologischen Reinigungsprozess erfolgen. Andererseits wäre die Umwandlung des Klärschlamms in «endlagerbare» Kohle grundsätzlich wünschenswert. Zu letzterem sind jedoch einige technische Fragen offen, zudem ist die gesetzliche Anforderung zur Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm zu berücksichtigen. Daher sind Pilotprojekte zur Klärung diese Fragen nötig.

Potenzial zur Wärmenutzung auf ARA erschliessen

Das Abwasser stellt ein hohes Potenzial zur Wärmenutzung dar, welches erst vereinzelt erschlossen wird. Weiter bieten ARA gute Voraussetzungen zur Installation von Photovoltaik-Anlagen und Produktion von Solarstrom. Der VSA will das Netto-Null-Ziel ohne den Zukauf von Kompensationszertifikaten erreichen.

Die erforderlichen Massnahmen sollen über die Abwassergebühren finanziert werden. Hier ist die gesetzliche Grundlage noch nicht klar.

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