Allgemeine Fragen zu Gewässerverunreinigungen

Die Hauptquellen aus Industrie und Gewerbe sind nach einer Situationsanalyse des VSA:

  • Herstellung/ Verarbeitung von chemisch/pharmazeutischen Produkten
  • Metalloberflächenbehandlung, Galvanik
  • Wäschereien
  • Malergewerbe
  • Auto-/Transportgewerbe
  • Kühlprozesse
  • Heizprozesse
  • Herstellung und Verarbeitung von Lebensmitteln
  • Verwertung von Sonderabfällen

Es gibt verschiedene Anbieter mit Exponaten, oder ganzen Ausstellungen, bis hin zu Unterrichtsmaterial oder der Geschichte des Schweizer Gewässerschutzes:

Wir verweisen auf die zahlreichen Fragen und Antworten auf der spezifischen Trinkwasserwebsite.

Achtlos weggeworfene Zigarettenstummel sind in Gewässern bereits in kleinsten Mengen tödlich für Fische und andere Wasserorganismen. Ein einziger Zigarettenstummel enthält über 7000 giftige, darunter auch krebserregende Chemikalien wie Nicotin, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, Arsen und Schwermetalle. Diese sind schon in kleinen Mengen tödlich für Fische und andere Wasserorganismen. Und leider landen rund 2/3 der Zigarettenkippen achtlos als Abfall in der Umwelt und machen 30-40 % der Abfälle an Uferbereichen von Gewässern aus. Kommt hinzu, dass Zigarettenfilter biologisch nicht abbaubar sind und sich als Mikroplastik in Gewässern und Meeren anreichern.

Übrigens: Auch bei Kleinkindern, die sich die Zigarettenstummel in den Mund stopfen, können dadurch Vergiftungen verursacht werden.

Problem gelöst mit Taschenaschenbecher

Eine einfache und wirksame Massnahme gegen das «Mikrolittering» bietet die kleine VSA-EcoBox als «Taschenbecher». Mit gerade mal 5.3 cm Durchmesser und einer Höhe von 2 cm passt der kleine verschliessbare Aschenbecher in jede Tasche und fällt mit seinen 18 Gramm unterwegs kaum ins Gewicht. Wenn er voll ist, kann er bequem im Müll entleert und danach weiterverwendet werden.

VSA-Taschenaschenbecher hier beziehen. (https://vsa.ch/ecobox-landingpage/)

Die Anforderungen an die Wasserqualität der oberirdischen Gewässer in Anhang 2 Ziffer 11 Absatz 1 Buchstabe f GSchV legen fest, dass Stoffe, die durch menschliche Tätigkeit ins Gewässer gelangen, die Fortpflanzung, Entwicklung und Gesundheit empfindlicher Pflanzen, Tiere und Mikroorganismen nicht beeinträchtigen dürfen.
Diese verbale Anforderung wird anhand der numerischen Anforderungen für Nitrat, Schwermetalle, Arzneimittel und organische Pestizide konkretisiert.

Seit 2020 gibt es für 19 Pestizide und 3 Arzneimittel ökotoxikologische numerische Anforderungen. In Gewässern, die der Trinkwassernutzung dienen gilt zudem die allgemeine Obergrenze von 0.1 µg/L für organische Pestizide und für 12 besonders risikoreiche Pestizide abweichend tiefere, ökotoxikologisch basierte Anforderungen.

In Gewässern, die nicht der Trinkwassernutzung dienen gilt der generelle Wert von 0.1 µg/L für alle Pestizide, ausser für die 19 genannten Pestizide, für welche davon abweichende ökotoxikologische numerische Anforderungen festgelegt sind. Diese Liste an Stoffen wird laufend geprüft und gegebenenfalls erweitert. Sie basiert auf den Umweltqualitätskriterien, die das Schweizerische Ökotoxzentrum erarbeitet und publiziert.

Gewässerschutzgesetz
Gewässerschutzverordnung

Schwermetalle

Insbesondere aus der metallverarbeitenden Industrie und Galvanik können Rückstände von Schwermetallen wie Chrom und Nickel ins Abwasser gelangen. Die Betriebe unternehmen aber bereits heute viel um die Metalle aus ihren Abwässern zu entfernen und halten die geltenden Grenzwerte gut ein. Aus verschiedensten Quellen stammen Kupfer und Zink. Die Metallrückstände in den ARA sind seit Jahren rückläufig.

Nährstoffe

Nährstoffe sind verschiedene organische und anorganische Stoffe, die von Lebewesen zu deren Lebenserhaltung aufgenommen und im Stoffwechsel verarbeitet werden. Stickstoff (N) und Phosphor (P) sind Hauptnährstoffe der Pflanzen. In den Gewässern relevant sind Ammonium (NH4+), Nitrit (NO2-), Nitrat (NO3-), Ortho-Phosphat (PO43-) und Gesamt-Phosphor (Ptot). Nährstoffe kommen in wesentlich höheren Konzentrationen (Milligramm pro Liter) vor als die Mikroverunreinigungen (Mikro- bis Nanogramm pro Liter).

Nitrat aus Landwirtschaft überschreitet den Grenzwert von 25 mg/l im Grundwasser landesweit an fast 15% aller Grundwassermessstellen. In überwiegend ackerbaulich geprägten Gebieten liegen die Konzentrationen an mehr als 40% der Messstellen über dem Grenzwert. Nitrat aus ARA ist hingegen vor allem bei Fliessgewässern wie Bächen problematisch in denen gereinigtes Abwasser bei der Einleitung nur wenig verdünnt wird. Auch kommen Unfälle (z.B. Gülleunfälle) gemäss BAFU immer noch vor (akute Bedrohung).

Beim Phosphor konnte in den letzten Jahrzehnten insgesamt eine Reduktion erreicht werden, wie das BAFU auf seiner Website schreibt: «Die Messreihen der Nationalen Daueruntersuchung NADUF zeigen, dass die Phosphorkonzentrationen in Flüssen und Bächen in den vergangenen Jahren stark abgenommen haben. Wie die Seen waren auch die Fliessgewässer seit den 1950er-Jahren stark überdüngt. Die verbesserte Abwasserreinigung und das Phosphatverbot für Textilwaschmittel führten zuerst zu einer Reduktion der Phosphorbelastung in den Seen und später auch in den Fliessgewässern. Im Rhein bei Basel zum Beispiel hat der Phosphor zwischen 1990 und 2003 um etwa 35% abgenommen. Da der Rhein rund zwei Drittel der Fläche der Schweiz entwässert, ist diese Entwicklung repräsentativ für einen grossen Teil des Landes.»

Neben grösserer Verstopfungsgefahr in Hausinstallationen (Toiletten, Abfluss, Hausanschluss) können insbesondere reissfeste Feuchttücher bei Akkumulation und der Vermischung mit weiteren, falsch entsorgten Abfällen wie Hygieneartikeln in der Kanalisation hängenbleiben, verzopfen und im schlechtesten Fall zu Verstopfungen von z.B. Pumpen führen. Solche Verstopfungen müssen rasch (Rückstaugefahr) und aufwändig von Hand beseitigt werden, damit das Abwasser wieder ungehindert abfliessen, bzw. gefördert werden kann. Die durch solche Arbeiten jährlich anfallenden Kosten schätzen wir schweizweit auf etwa 1 Million CHF.
Weiter sollte auch die Thematik des Mikroplastiks nicht vergessen werden. Im Gegensatz zu herkömmlichem Toilettenpapier bestehen Feuchttüchlein nicht aus Zellulose, sondern aus Kunststofffasern. Diese können in die Gewässer gelangen, wenn sich die Feuchttüchlein auflösen.

Allgemeine Fragen zu Entsorgung

Auf die meisten Garten- und Haushaltschemikalien lässt sich getrost verzichten. Kommen sie trotzdem zum Einsatz, ist es wichtig, Reste richtig zu entsorgen. Das gilt auch für alte, abgelaufene Mittel, die vergessen irgendwo hinten in einem Schrank stehen. Denn viele Pestizide und Haushaltschemikalien gehören in den Sondermüll. Mit den folgenden Tipps werden Sie die Stoffe möglichst gefahrfrei wieder los. 

  • In den Handel zurückbringen: Wer Chemikalien verkauft, muss sie auch zurücknehmen, und zwar gratis – das ist gesetzlich geregelt. Deshalb kann man die Mittel einfach an jeder Verkaufsstelle für Haushaltschemikalien zurückbringen, unabhängig von der Marke. Dort werden sie fachgerecht entsorgt.
  • Zur Sammelstelle bringen: Die Abgabe von Sondermüll ist für Privathaushalte hier gratis. Wo sich die nächste Sammelstelle für Chemikalien befindet, sehen Sie auf der Recycling-Karte.
  • Dem Sonderabfallmobil mitgeben: Das Sonderabfallmobil ist eine mobile Sammelstelle für Ihre Chemikalien. Bei teilnehmenden Gemeinden kommt es mindestens einmal jährlich vorbei – ein guter Grund für eine Aufräumaktion.
  • Nicht in den Kehricht: Chemikalien im Hausmüll sind gefährlich. Das gilt besonders für neugierige Kinder und Tiere, die sich damit leicht vergiften können. Zudem werden in der Kehrichtverbrennung nicht alle Stoffe neutralisiert, viele richten auch danach noch Schäden in der Umwelt an.
  • Nicht ins Abwasser: Auf keinen Fall gehören flüssige Chemikalien, Putzmittel, Farben und Lösungsmittel ins Lavabo oder die Toilette. Viele Stoffe werden durch die Abwasserreinigung kaum aufgehalten und gelangen in die Gewässer. Sie stellen eine grosse Gefahr für die Umwelt und insbesondere der Wasserlebewesen dar und können auch im Trinkwasser landen.
  • Nicht auf die Strasse: Ebenso wenig darf man Chemikalien auf der Strasse ausleeren. Durch Ablaufgitter gelangen Flüssigkeiten oft sogar direkt ins Gewässer.

Grundsätzlich muss alles in den Sondermüll, das mit einem Gefahrensymbol versehen ist. Dazu gehören folgende Stoffe:

  • Pestizide, Biozide, Dünger
  • Reinigungsmittel, Fleckenentferner, Javel-Wasser
  • Säuren, Laugen, Entkalker, Abflussreiniger
  • Farben, Lacke und Klebstoffe (auch ausgehärtete) sowie deren Behälter
  • Lösungsmittel, Pinselreiniger, Verdünner, Brennsprit
  • Frost-, Rost- und Holzschutzmittel
  • Abgelaufene Medikamente
  • Fette und Altöl
  • Haarspray, Kosmetika, Raum-Duftsprays
  • Spraydosen, Druckgaspatronen
  • Quecksilberthermometer
  • Unbekannte Chemikalien

Hinweise und Vorschriften zur Entsorgung sind häufig auf der Verpackung angegeben.

  • Es lohnt sich, direkt beim Kauf eines Mittels nach der richtigen Entsorgung zu fragen. So gibt es später keine Unsicherheiten.
  • Das Vermischen verschiedener Mittel kann zu gefährlichen chemischen Reaktionen führen, bei denen Energie und giftige Stoffe freigesetzt werden. Bringen Sie deshalb alle Substanzen einzeln verpackt zur Entsorgung.

Haushalte produzieren überwiegend biologisch verunreinigtes Abwasser. Häusliches Abwasser entsteht beispielsweise beim Händewaschen, beim Spülen von Hand oder bei Waschgängen von Waschmaschinen und Spülmaschinen. Dazu kommt fäkalienhaltiges Abwasser (Urin, Fäkalien, Toilettenpapier).

Folgende Stoffe gehören nicht ins Abwasser

  • Öl, Medikamente, Chemikalien, Dünger, Farben und Lacke enthalten Schadstoffe, die keinesfalls ins Grundwasser gelangen sollten. Solche Stoffe sowie Medikamente und Gift sind bei den Verkaufsstellen zurückzugeben; sie können auf der ARA nur ungenügend gereinigt werden.
  • Feststoffe wie Katzenstreu, Kaugummi, Plastik, Kondome, Textilien, Hygieneartikel, Feuchttücher, Watte oder Wegwerfwindeln verstopfen die Kanalisation; auch sie gehören nicht ins Abwasser.
  • Essensreste wie Pasta, Pizza, Brot, Gemüse sind biologisch abbaubar und gehören auf den Kompost, andere Reste in den Müll. Essensreste können die Rohrleitungen  verstopfen und locken im schlimmsten Fall Ratten und anderes Ungeziefer an.

Siehe auch: die Toilette ist kein Müllschlucker

Weitere Themengebiete:

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